Vertrag und Leistung nachvollziehen

§ 652 BGB knüpft den Provisionsanspruch grundsätzlich an einen wirksamen Maklervertrag und einen infolge des Nachweises oder der Vermittlung zustande gekommenen Hauptvertrag. Welche Tätigkeit erbracht wurde und wie sie mit dem Kauf zusammenhängt, muss anhand des konkreten Ablaufs beurteilt werden.

Maklerverträge über den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus bedürfen nach § 656a BGB der Textform. Sammeln Sie deshalb nicht nur die Rechnung, sondern auch E-Mails, Portalbestätigungen, Exposé und vorab angezeigte Provisionsbedingungen.

Wer welchen Anteil trägt

Die besonderen Verteilungsregeln der §§ 656c und 656d BGB gelten nach § 656b BGB, wenn der Käufer Verbraucher ist. Bei einer Tätigkeit für beide Seiten verlangt § 656c BGB grundsätzlich Verpflichtungen in gleicher Höhe. Die Überwälzung von Kosten bei einem Vertrag mit nur einer Seite unterliegt einem anderen gesetzlichen Modell in § 656d BGB.

Das bedeutet nicht, dass bei jedem Immobiliengeschäft automatisch eine bestimmte übliche Prozentzahl geschuldet wird. Objektart, Verbrauchereigenschaft, Vertragsgestaltung und Nachweise sind zuerst zu klären. Für Gewerbeobjekte lässt sich das Modell nicht ohne Weiteres übertragen.

Für die Prüfung bereithalten

  • Maklervertrag einschließlich elektronischer Bestätigungen
  • Exposé mit Provisionsangabe und Datum des Zugangs
  • Nachweis von Besichtigung, Vermittlung und bereits vorhandener Objektkenntnis
  • Kaufvertrag und Rechnung
  • Vereinbarungen oder Zahlungsnachweise zur anderen Vertragsseite, soweit vorhanden

Unser Kaufnebenkostenrechner übernimmt die von Ihnen eingegebene Käuferprovision rein rechnerisch. Er entscheidet nicht darüber, ob sie wirksam vereinbart oder bereits fällig ist.

Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen

Stand: 28. September 2026. Allgemeine Orientierung; die Bewertung Ihres Falls erfordert die konkreten Unterlagen.