Die gesetzlichen Fristen

§ 45 WEG verlangt die Erhebung der Anfechtungsklage innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung und ihre Begründung innerhalb zweier Monate nach der Beschlussfassung. Ausgangspunkt ist damit grundsätzlich die Beschlussfassung, nicht erst der spätere Zugang des Protokolls. Die konkrete Fristberechnung und verfahrensrechtliche Anforderungen gehören in eine individuelle Prüfung.

Warten Sie deshalb nicht auf eine Antwort des Verwalters, bevor Sie anwaltlichen Rat einholen. Auch Gespräche mit anderen Eigentümern oder ein Antrag auf erneute Abstimmung sichern die Klagefrist nicht automatisch.

Was angegriffen werden soll

Nach § 44 WEG werden Beschlussklagen gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gerichtet. Zu unterscheiden sind insbesondere Anfechtung, Feststellung der Nichtigkeit und Beschlussersetzung. Nicht jeder Fehler macht einen Beschluss von Anfang an nichtig. Eine unzutreffende Einordnung kann deshalb erhebliche Folgen haben.

Für die Prüfung werden der genaue Beschlusstext, die Einladung mit Tagesordnung, Versammlungsunterlagen, Abstimmungsergebnis und gegebenenfalls die Gemeinschaftsordnung benötigt. Halten Sie fest, welche konkrete Auswirkung der Beschluss für Sie hat und welche Einwendungen bereits erhoben wurden.

Praktische Vorbereitung

  • Datum der Beschlussfassung sofort notieren
  • Einladung, Anlagen und vorhandenes Protokoll vollständig sichern
  • Jeden angegriffenen Beschluss eindeutig bezeichnen
  • Eigene Beobachtungen von Mitteilungen anderer Personen trennen
  • Laufende Fristen bei der Kontaktaufnahme ausdrücklich nennen

Ein rechnerischer Kostenvergleich kann die wirtschaftliche Bedeutung verdeutlichen. Er beantwortet aber nicht, ob die Gemeinschaft die Maßnahme wirksam beschließen durfte oder welcher gerichtliche Antrag erforderlich ist.

Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen

Stand: 28. September 2026. Allgemeine Orientierung; die Bewertung Ihres Falls erfordert die konkreten Unterlagen.