Gestattung und Kosten sind zwei Fragen
§ 20 WEG regelt bauliche Veränderungen und die Möglichkeit einer Beschlussfassung beziehungsweise Gestattung. Für bestimmte angemessene Maßnahmen sieht das Gesetz einen Anspruch vor, darunter Barriereabbau, Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge, Einbruchsschutz, sehr leistungsfähige Telekommunikation und Steckersolargeräte. Auch dann ist die Durchführung innerhalb des gesetzlichen Rahmens zu beschließen.
Wer eine Maßnahme verlangen kann, hat damit nicht automatisch einen Anspruch darauf, dass alle anderen Eigentümer die Kosten übernehmen. Die Kosten- und Nutzungsfragen richten sich insbesondere nach § 21 WEG und der konkreten Beschlusslage.
Antrag so vorbereiten, dass darüber entschieden werden kann
Beschreiben Sie Lage, Umfang, technische Ausführung und mögliche Auswirkungen auf Gemeinschaftseigentum. Dazu können Pläne, Fachunternehmerangaben und ein Konzept für Wartung, Folgekosten und Rückbau gehören. Ein unbestimmter Antrag erschwert eine sachgerechte Entscheidung und kann später Streit über den Umfang der Gestattung auslösen.
In Hamburg können zusätzlich bauordnungsrechtliche oder denkmalrechtliche Fragen entstehen. Eine Zustimmung der Gemeinschaft ersetzt eine gegebenenfalls notwendige behördliche Erlaubnis nicht. Ebenso ersetzt eine behördliche Zulässigkeit nicht die wohnungseigentumsrechtliche Entscheidung.
Nicht vor der Klärung vollendete Tatsachen schaffen
Ein bereits begonnener Umbau kann zusätzliche Konflikte über Unterlassung oder Rückbau auslösen. Lassen Sie bei Streit frühzeitig prüfen, ob ein vorhandener Beschluss ausreichend bestimmt ist, ob er die geplante Ausführung tatsächlich deckt und welche Rechte andere Eigentümer geltend machen können.
Für eine erste Prüfung sind Teilungserklärung, Pläne, vorhandene Beschlüsse und die konkret beabsichtigte Maßnahme wichtiger als eine allgemeine Beschreibung als „Modernisierung“.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen
Stand: 28. September 2026. Allgemeine Orientierung; die Bewertung Ihres Falls erfordert die konkreten Unterlagen.