Gesetzliche Voraussetzungen

§ 917 BGB knüpft daran an, dass einem Grundstück die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg fehlt. Unter diesen Voraussetzungen kann eine Duldung der erforderlichen Verbindung über Nachbargrundstücke verlangt werden. Verlauf und Umfang können erforderlichenfalls gerichtlich bestimmt werden.

Ob die vorhandene Erreichbarkeit tatsächlich unzureichend ist, verlangt eine konkrete Prüfung. Grundstücksnutzung, alternative Zugänge und die tatsächlichen Verhältnisse sind darzustellen. Auch § 918 BGB mit seinen Einschränkungen und Sonderregeln ist zu berücksichtigen.

Entschädigung und Beweise

Die belasteten Nachbarn sind nach § 917 Absatz 2 BGB grundsätzlich durch eine Geldrente zu entschädigen. Aus der gesetzlichen Regelung ergibt sich kein pauschaler Betrag für jedes Grundstück. Verlauf, Intensität und Auswirkungen der Nutzung müssen eingeordnet werden.

Sichern Sie Lagepläne, Flurstücksnachweise, Fotos und vorhandene vertragliche Regelungen. Halten Sie fest, wie die bisherige Erschließung entstanden ist und wann eine Verbindung weggefallen sein soll. Bei Grundstücksteilungen kann die Entstehungsgeschichte besonders wichtig sein.

Keine eigenmächtige Zufahrt schaffen

Eine behauptete Notlage rechtfertigt nicht ohne Weiteres, Zäune zu entfernen oder Nachbarflächen nach Belieben zu befahren. Vor baulichen Veränderungen sollte geklärt sein, ob eine vertragliche Lösung, eine bestehende Dienstbarkeit oder ein gesetzlicher Anspruch trägt.

Für Kaufinteressenten gehört die gesicherte Erreichbarkeit zu den Fragen vor der Beurkundung. Eine bloße mündliche Zusage des Nachbarn ist als Erwerbsgrundlage sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls rechtlich abzusichern.

Rechtsgrundlagen & weiterführende Quellen

Stand: 28. September 2026. Allgemeine Orientierung; die Bewertung Ihres Falls erfordert die konkreten Unterlagen.